Finanzielle Zuschüsse zum Mittagessen
Für Eltern, die nur über ein geringes Einkommen verfügen, gibt es zwei Möglichkeiten, einen Zuschuss für das gemeinsame Mittagessen in der offenen Ganztagsschule (OGS) zu beantragen.
Anspruch auf Unterstützung aus dem „Bildungs- und Teilhabepaket“ (BuT)
haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die eine der folgenden Leistungen erhalten:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem SGB II,
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz,
- Wohngeld und zugleich Kindergeld,
- Sozialhilfe nach dem SGB XII,
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 2 AsylbLG).
Der Anspruch auf BuT Leistungen kann bei den nachfolgend aufgeführten Stellen geprüft werden:
- Familienkasse Bielefeld / Kinderzuschlag
- Wohngeldstelle des Wohnortes / Wohngeld
- Jobcenter Kreis Gütersloh / Arbeitslosengeld II / Sozialgeld
- Sozialamt des Wohnortes
– Hilfe zum Lebensunterhalt/ -Grundsicherung im Alter u. bei Erwerbsminderung
– Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Eine Antragsstellung auf BuT-Leistungen
kann von den Eltern in den einzelnen Standorten der Jobcenter des Kreises Gütersloh in Gütersloh (für Gütersloh, Harsewinkel, Schloß Holte-Stukenbrock, Verl), Halle (für Borgholzhausen, Halle, Steinhagen, Versmold, Werther) und Rheda-Wiedenbrück (für Herzebrock-Clarholz, Langenberg, RhedaWiedenbrück, Rietberg) erfolgen.
Nach einer Bewilligung
ist jede Mahlzeit ab 1. August 2019 kostenfrei.
Informationen zur Antragsstellung
sowie die Antragsformulare für das Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie auf der Internetseite des Jobcenters des Kreises Gütersloh. Für Fragen stehen die Sachbearbeiter aus dem Sachgebiet Bildung und Teilhabe unter der Telefonnummer 05241 – 85 4469 zur Verfügung.
Einen BuT-Flyer können Sie im Sekretariat der Schule in mehreren Sprachen erhalten.
Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“
Familien mit vergleichbar geringem Einkommen, die keine Leistungen nach dem BuT erhalten, können unter bestimmten Voraussetzungen durch den Landesfonds „Alle Kinder essen mit“ Unterstützung finden. Die Anträge auf Leistungen aus dem Landesfond werden im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches in den Stadt-/ Gemeindeverwaltungen des Wohnortes aufgenommen.
Um den Anspruch prüfen zu können, werden regelmäßig Unterlagen über die wirtschaftlichen Verhältnisse, sowie eine Bescheinigung der Schule und die entstehenden Kosten benötigt. Die Schule wird bei Bedarf bei der Antragstellung unterstützen (Tel. 05241/505242-10)