Maskenpflicht für alle überall in der Schule
Neue Coronaschutzverordnung.
Ab Montag, 22.02.2021, gilt laut NRW-Schulministerin Gebauer eine verschärfte Maskenpflicht. Alle müssten sowohl auf dem Schulgelände, als auch im Gebäude und am Platz im Unterricht eine medizinische Maske tragen. Für die Klassen 1 bis 8 gelte, wer Probleme habe, eine passende medizinische Maske zu finden, dürfe auch eine Alltagsmaske nutzen. Und Gebauer betonte: „Wir alle wissen, dass Schülerinnen und Schüler Maskenpausen brauchen“, diese Belange würden die Lehrkräfte auch weiter berücksichtigen.
Wie geht es weiter?
Die aktuelle Regelung gilt zunächst wie der gesamte bundesweite Lockdown bis zum 7. März. Erst wenn die Wocheninzidenz in NRW stabil unter dem Wert 50 liegt, kann es weitere Öffnungen des Schulbetriebs geben, betonte Gebauer. Sollte sie sogar stabil unter 35 liegen, dann werde die Landesregierung neue Beschlüsse fassen.
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