„Lolli“-PCR-Testverfahren an Grundschulen wird verändert

Schnelltest Bild

Ab dem 26.01.2022 gilt:

  • Die Pooltestung wird weiterhin unverändert fortgeführt (Gruppe 1er/2er: Mo/Mi, Gruppe 3er/4er: Di/Do).
  • Die Eltern unserer Schule werden weiterhin per SMS vom Labor darüber informiert, sobald der Pool Ihres Kindes positiv wird.
  • Die Auflösung der Pools wird nicht mehr durch PCR-Einzelteste realisiert.
  • Im Pool negativ getestete SuS nehmen wie gewohnt am Unterricht teil.
  • Im Pool positiv getestete SuS werden am nächsten Tag zu Unterrichtsbeginn in den Schulen mit Antigenschnelltests getestet (oder alternativ in einer offiziellen Testeinrichtung im Rahmen eines Bürgertests).
  • Schülerinnen und Schüler mit einem negativen Antigenschnelltest dürfen sofort wieder am Unterricht teilnehmen.
  • Letztendlich bedeutet das auch: Fällt der Pooltest positiv aus, aber die am nächsten Tag vor Unterricht gemachten Schnelltests alle negativ, bleiben alle zum Unterricht in der Schule, der Schnelltest gilt dann vor dem Poolergebnis.
  • Schülerinnen und Schüler eines positiv getesteten Pools werden so lange schultäglich (Mo bis Fr) mit Antigenschnelltests getestet und darüber hinaus nach dem bisherigen Rhythmus mit Lolli-Tests getestet, bis das nächste negative Pooltestergebnis vorliegt.

Was passiert, wenn mein Kind einen positiven Schnelltest hat?

  • Sobald ein positives Testergebnis vorliegt, muss der Schüler / die Schülerin sich umgehend in häusliche Isolation begeben.
  • Die Schule begleitet die Schülerin/den Schüler im Falle einer Testung in der Schule bis zur Übergabe an die Eltern.
  • Die Kontrolltestung eines positiven Selbsttests muss dann außerhalb des Schulsystems durch eine Teststelle mindestens als Coronaschnelltest (§ 13 Corona-Test/Quarantäneverordnung) erfolgen.
  • Sollte auch der Kontrolltest positiv ausfallen, gilt die getestete Person nach den aktuellen Regelungen als infiziert und darf sich erst nach 7 Tagen durch einen Coronaschnelltest an einer offiziellen Teststelle oder einen PCR-Test freitesten. Die Freitestung erfolgt ebenfalls außerhalb des Schulsystems.

Weitere Informationen und den ausführlichen Text mit Erläuterungen finden Sie hier:

Website des Schulministeriums NRW

www.schulministerium.nrw/pressemitteilungen/lolli-pcr-testverfahren